Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1992 - 5 A 796/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9265
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1992 - 5 A 796/91 (https://dejure.org/1992,9265)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.12.1992 - 5 A 796/91 (https://dejure.org/1992,9265)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Dezember 1992 - 5 A 796/91 (https://dejure.org/1992,9265)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,9265) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fristvorschrift; Ausschlußfrist; Anerkennungsantrag; Behörde; Vereinbarkeit mit Grundrechten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2000 - 13 A 2267/99

    Änderung der Bezeichnung "Arzt für Allgemeinmedizin" in "Facharzt für

    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen auch nicht hinsichtlich der in § 23 WBO 1994 (§ 23 Abs. 4 letzter Satz, § 23 Abs. 12 WBO) vorgesehenen Antragsfristen für die Inanspruchnahme möglicher Vergünstigungen nach den Übergangsbestimmungen, die als für die Beklagte verbindliche Ausschlussfristen angesehen werden können, vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Dezember 1992 - 5 A 796/91 -, MedR 1993, 273.

    Mit dem materiellen Erfordernis einer bestimmten zeitlichen Tätigkeit in einem Gebiet als Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Vergünstigung nach den Übergangsbestimmungen wird zudem zugleich zum Schutze des Patienten sichergestellt, dass die entsprechenden Bewerber infolge ihrer längeren bisherigen praktischen Tätigkeit über ein vergleichbares medizinisches Wissen verfügen wie ein Facharzt, der die reguläre Ausbildung an einer Weiterbildungsstätte durchlaufen und die entsprechende Abschlussprüfung bestanden hat, vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Dezember 1992 - 5 A 796/91 -, a.a.O.; Nieders.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2009 - 13 A 2806/08

    Anspruch auf Führen der Zusatzbezeichnung "Naturheilverfahren"; Ausweis

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 7. September 2001 - 13 A 4252/99 -, vom 16. November 2000 - 13 A 2267/99 -, MedR 2002, 204, und vom 15. Dezember 1992 - 5 A 796/91 -, MedR 1993, 273.

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 7. September 2001 - 13 A 4252/99 -, vom 16. November 2000 - 13 A 2267/99 -, a. a. O., und vom 15. Dezember 1992 - 5 A 796/91 -, a. a. O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2001 - 13 A 4252/99
    Da sich die Formulierung "Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung" in § 18 Abs. 10 WBO 1988 nicht auf das formelle Inkrafttreten der Berufs- und Weiterbildungsordnung der Beklagten von April 1977 am 1. Juli 1977 bezieht, sondern auf den Zeitpunkt, zu dem das jeweilige Gebiet oder Teilgebiet oder der jeweilige Bereich in § 2 WBO eingeführt worden ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Dezember 1992 - 5 A 796/91 -, MedR 1993, 273, erfasst somit § 18 Abs. 10 WBO 1988 den Zeitpunkt, der auch in § 18 Abs. 1 Satz 5 WBO 1988 genannt ist.

    Die somit bis zum 30. Juni 1990 laufende Antragsfrist, bei der es sich um eine sog. Ausschlussfrist handelt, die nicht zur Disposition der Beklagten steht, vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Dezember 1992 - 5 A 796/91 -, a.a.O., hat der Kläger nicht eingehalten.

  • VG Osnabrück, 12.01.2000 - 6 A 309/98

    Anspruch eines Arztes auf die Gebietsbezeichnung Herzchirugie; Ärztliche

    Dabei sind die Ausführungen des BVerfG entsprechend der überkommenen Rechtsetzungspraxis dahin zu verstehen, daß nicht auch der Kanon der Facharztrichtungen selbst einschließlich der Teilgebietsbezeichnungen, sondern lediglich die dafür maßgeblichen Grundsätze durch Gesetz zu regeln sind, wie dies durch § 34 Abs. 2 HKG geschehen ist (vgl. dazu BVerwG, B. v. 27.05.1986 - 3 B 54.85 - Buchholz 418.00 Nr. 67; B. v. 21.11.1988 - 3 B 80.88 - Buchholz 418.00 Nr. 76; ferner OVG Münster, U. v. 15.12.1992 - 5 A 796/91 - MedR 1993, 273; ferner Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 2. Aufl. 1999, § 11 Rz. 28 ff. ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht